ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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I. Allgemeines

1. Abweichende oder zusätzliche Vertragsvereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie auf dem gegenseitigen Vertragsformular schriftlich niedergelegt und von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Für den vorgelegten Vertrag gilt österreichisches Recht.

II. Lieferung

1. Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich. Liefertermine können erst nach vollständiger Auftragsklarheit und Naturmaßnahme zugesagt werden.

2. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Lieferfirma verschuldet worden sind.

3. Wir behalten uns sachlich und technisch gerechtfertigte, geringfügige Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.

4. Änderungen bzw. Unklarheiten einer Bestellung bewirken einen neuen Liefertermin und möglicherweise eine Preisan-passung.

III. Zahlung

1. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen von 10% zu berechnen, überdies sind Mahn-, Inkassound Anwaltskosten zu ersetzen.

2. Die Fälligkeit der Rechnungssumme verzögert sich nur bei schriftlicher Geltendmachung erheblicher Mängel bis zu deren Behebung.

3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ist die Rechnungssumme unverzüglich netto Kassa bei Rechnungs-erhalt zu bezahlen.

4. Ab einer Auftragssumme von 6.000,00 € behalten wir uns vor eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 1/3 im Voraus zu verrechnen.

5. Bei Aufträgen ab 20.000,00 € Auftragssumme ist eine Bankgarantie vorzulegen.

IV. Eigentumsvorbehalte

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser ausschließliches Eigentum.

2. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers behalten wir uns das Recht vor, die bereits gelieferte Ware wieder abzuholen, der Kunde verzichtet bereits jetzt auf die Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen.

3. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungs-gemäßem Zustand zu halten.

 

V. Garantie, Gewährleistung, Reklamationen

1. Der Besteller hat jede Lieferung sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Die Mängelfreiheit hat jedenfalls vor einer Weiterverarbeitung oder Montage zu erfolgen. Beanstandungen sind binnen 7 Tagen schriftlich zu melden,jedoch vor Beginn der Montage.

2. Die Haftung für Anspruch auf Schadenersatz dem Erstkäufer gegenüber und für Schäden die nachweislich auf Mängel unserer gelieferten Ware zurückzuführen sind, wird auf 3 Jahre beschränkt.

3. Natürlicher Verschleiß oder fahrlässige Beschädigung, insbesondere durch unsachgemäße Lagerung, befreit von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung.

4. Für die Haltbarkeit der beschichteten Profile kann nur Gewähr geleistet werden, wenn in regelmäßigen Abständen, mindestens 1 x jährlich, eine fachgerechte Reinigung erfolgt!

5. Profile in Holzdekor- und Eloxalbeschichtungen können Farb- und Strukturunterschiede, die auch im Holz bzw. Metall vorkommen, aufweisen und sind daher kein Reklamationsgrund. Bei Nachbestellungen zu einer bereits bestehenden Kommission können wir daher keine Garantie für Farb- und Strukturunterschiede übernehmen!

6. Ein eventueller Garantieanspruch ist mit dem einmaligen Ersatz (Austausch) der betroffenen Ware zur Gänze erfüllt.

7. Auf die Oberfläche (Pulverbeschichtung) gewähren wir 5 Jahre Garantie ab Rechnungsdatum.

8. Wir behalten uns sachlich und technisch gerechtfertigte, geringfügige Konstruktions- und Formänderungen bei Nachbestellungen vor.

VI. Umtausch, Storno

1. Auftragsstornierungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden.

2. Fertige Rahmen in Standard- und Sonderfarben oder bereits angelieferte Profile in Sonderfarben können weder storniert noch zurückgenommen werden.

VII. Preisgarantie

1. 3 Monate ab Angebotsdatum.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Wels.

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HFS Holzfenstersanierungs- Ges.m.b.H
Gärtnerstr. 11
A-4600 Wels

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